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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Herstellung von Druckerzeugnissen Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag. Andere Bedingungen sind nur bindend, wenn sie schriftlich vereinbart werden. |
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1. Preisangebot Die Preise werden in EURO angegeben und erlangen Verbindlichkeit mit Auftragsübernahme. Durch den Auftraggeber eventuell verursachte Sonderaufwendungen werden extra in Rechnung gestellt. Das beinhaltet nachträgliche Ergänzungen, Korrekturen oder gegebenenfalls Mehraufwendungen bei der Herstellung der Fotos und alle nicht im Angebot enthaltenen Leistungen.. 2. Zahlungsbedingungen Die Zahlung des Rechnungsbetrages (Nettopreis zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer) hat innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum in bar ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum wird ein Skonto von 2% auf den Rechnungsbetrag gewährt. Bei Neukunden kann Vorauskasse vereinbart werden. Wechsel und Kundenakzepte werden nicht entgegengenommen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Bankdiskont zu vergüten. 3. Eigentumsvorbehalt Die Erzeugnisse bleiben bis zur vollen Bezahlung des Preises Eigentum des HEIMAT-VERLAG LÜBBEN. 4. Lieferzeit Für die Lieferung gilt eine angemessene Frist. Für Überschreitungen bei Betriebsstörungen - sowohl im eigenen Betrieb als auch fremden, von denen die Herstellung abhängig ist - verursacht z.B. durch Krieg, Streik, Aussperrung, sonstige Arbeitskampfmassnahmen, Blockaden, Aufruhr, Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel oder sonstige Gründe höherer Gewalt, ist der Heimat-Verlag Lübben von jeglicher Haftung für die Einhaltung von Lieferfristen, Qualität und Quantität der Ware frei. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferfrist, Unterschreitung der Quantität oder Nichteinhaltung der verfahrensüblichen Qualität berechtigt den Auftraggeber insbesondere nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder den Heimat-Verlag Lübben für etwaige Schäden verantwortlich zu machen. Liefert der HEIMAT-VERLAG LÜBBEN aus anderen Gründen nicht termingerecht, so bestehen Gewährleistungsansprüche nur, wenn er grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich Minderungsansprüche. 5. Mehr- oder Minderlieferungen Entsprechend den Lieferbedingungen der Druckindustrie sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflagenhöhe zulässig. Zusätzlich erhöht sich der Prozentsatz der Mehr- / Minderlieferung, wenn das Papier vom Lieferanten auf Grund der Lieferbedingungen der Fachverbände der Papiererzeugung beschafft wurde, um deren Toleranzsätze. 6. Beanstandungen Beanstandungen sind nur unverzüglich und innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme des Erzeugnisses zulässig. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Dem HEIMAT-VERLAG LÜBBEN steht unter Ausschluss anderer Ansprüche das Recht der Ersatzlieferung zu. Eine Haftung erfolgt maximal bis zur Höhe des Wertes der Lieferung. Verzichtet der Auftraggeber auf eine Kontrolle der Druckvorlagen, werden diese vom HEIMAT-VERLAG LÜBBEN nach bestem Wissen und Gewissen gefertigt. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen. 7. Fotos, Skizzen, Entwürfe, Probedrucke Alle zur Herstellung der Druckvorlage gefertigten Zwischenprodukte, sowie diese selbst, sind und bleiben Eigentum des HEIMAT-VERLAG LÜBBEN. Sie werden über einen angemessenen Zeitraum zur Weiterverwendung gelagert. Alte Druckvorlagen werden nur in Absprache mit dem Kunden vernichtet. 8. Manuskripte Werden vom Auftraggeber Manuskripte zur Verfügung gestellt, sind diese für den Satz verbindlich. Nachträgliche Korrekturen, auch auf Grund von Unleserlichkeit, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Satzfehler werden kostenfrei berichtigt. Für die Rechtschreibung ist der Duden, letzte Fassung, massgebend. 9. Nutzungsrechte Nutzungsrechte an Fotos oder kartografischen Arbeiten, die der HEIMAT-VERLAG LÜBBEN zur Verfügung stellt, werden, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, nur für eine Auflage zur Verfügung gestellt und berechnet. Werden vom Auftraggeber für Zwischen- bzw. Endprodukte weitere als die vereinbarten Nutzungen vorgesehen, insbesondere die Nutzung mit Fremdfirmen, ist die Berechnung von Nutzungshonoraren zulässig. Der Nachdruck und das Recht der Weitergabe für jegliche Art der Vervielfältigung der Erzeugnisse und zu jeglichem Verwendungszweck ist nur mit Zustimmung des HEIMAT-VERLAG LÜBBEN erlaubt. 11. Ankauf von Dias Für den Ankauf von Dias gelten gesonderte Geschäftsbedingungen, die Bestandteil jeden Auftrages sind. 12. Urheberrechte Die Urheberrechte an Fotoaufnahmen oder kartografischen Arbeiten verbleiben bei der Firma HEIMAT-VERLAG LÜBBEN bzw. bei mit ihr zusammenarbeitenden Fotografen und Firmen. Bei der Bereitstellung von Druckvorlagen bzw. Fotos o.a. zur Herstellung von Druckvorlagen ist der Auftraggeber für die Klärung der Urheber- bzw. Nutzungsrechte verantwortlich. Etwaige Schadenersatzansprüche Dritter gehen zu seinen Lasten. 13. Gelieferte Druckvorlagen Stellt der Auftraggeber Druckvorlagen bereit, haftet der HEIMAT-VERLAG LÜBBEN nur für Beschädigung oder Untergang des Materials, wenn er gegen seine Verwaltungspflicht grob fahrlässig verstossen hat. Für die Qualität der Erzeugnisse bei gelieferten Druckvorlagen übernimmt der HEIMAT-VERLAG LÜBBEN keine Verantwortung. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen. 14. Firmentext Der HEIMAT-VERLAG LÜBBEN behält sich das Recht vor, seinen Firmentext und sein Firmenzeichen auf Erzeugnissen aller Art anzubringen. 15. Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit schriftlicher Bestätigung. 16. Leistungs- und Erfüllungsort ist Lübben. Es ist deutsches Recht vereinbart. Gerichtsstand ist Lübben. 17. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil der Auftragsunterlagen.
Lübben, im Februar 2004 |